Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln hat in den letzten Jahren stark zugenommen und wird von vielen Konsumenten als notwendige Ergänzung zur natürlichen Nahrung angesehen. Dazu gehören unter anderem Vitamine, Mineralien und Antioxidantien. Wir bieten Ihnen eine direkte One-Stop-Lösung für die Lohnherstellung von Nahrungsergänzungsmittel für Ihren Zweck. Bei uns können Sie Ihr eigenes diätetisches Nahrungsergänzungsmittel kreieren und zwischen Muskelaufbau, Gewichtsreduzierung und mehr wählen.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel fügen der Ernährung Mineralstoffe, Vitamine oder andere Stoffe zu. Dabei entfalten sie keine arzneiliche Wirkung. Auch Supplemente genannt zählen zu den Lebensmitteln und werden in kleinen Dosierungen, beispielsweise in Form von Tabletten, Kapseln, Pillen, Pastillen, Ampullen oder Pulverbeutel, angeboten. Weitere Informationen zur Tabletten als Nahrungsergänzungsmittel finden Sie ebenfalls bei uns.
Nahrungsergänzungsmittel fallen außerdem in den Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmitteln: Manche Bevölkerungsgruppen nehmen bestimmte Nährstoffe wie Calcium, Folsäure, Jod und Vitamin D nur in unzureichenden Mengen auf. In solchen Einzelfällen können Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll sein, da beispielsweise Calcium für Menschen wichtig ist, die aufgrund einer Laktose-Unverträglichkeit keine Milchprodukte zu sich nehmen können.
Helfen Nahrungsergänzungsmittel bei der Gewichtsabnahme?
Das Wunschgewicht lässt sich mit dem entsprechenden Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen fördern. So werden Stoffwechsel oder Fettverbrennung mit den richtigen Inhaltsstoffen angeregt. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Diät auch die Faktoren Sport und Ernährung berücksichtigt werden.
Sind Supplemente für Sportler sinnvoll?
Als Unterstützung in Mangelsituationen können Sportnahrung und Supplements für Fitness und Bodybuilding sinnvoll sein. Oftmals werden Mängel an Vitamin B12 oder Eisen durch eine einseitige Ernährung verursacht. Profisportler haben einen noch höheren Bedarf an Nährstoffen und Energie, der mit Nahrungsergänzungsmitteln von Aakamp gedeckt werden kann.
Schützen Nahrungsergänzungsmittel die Knochen- und Muskelfunktion?
Viele Mineral- und Nährstoffe sind für einen gesunden Knochenaufbau sowie für die Muskelfunktion notwendig. Mit Nahrungsergänzungsmittel für Knochen, Sehnen und Muskeln können diese Stoffe je nach Bedarf kombiniert werden und somit Problemen in diesen Bereichen entgegenwirken.
Supplemente für die Sehkraft – Augenwischerei oder Augenschutz?
Ob zur Prävention von Augenkrankheiten oder um einer Makuladegeneration entgegen zu wirken – Nahrungsergänzungsmittel für die Sehkraft helfen dabei. Bei Aakamp haben Sie die Wahl aus verschiedenen Vitalstoffen, welche die Augen stärken.
Schönheit von innen mit Nutricosmetics
Reine Haut, kräftiges Haar und schöne Nägel – hier setzen Nutricosmetics an und verhelfen als Beauty-Supplements zur inneren Schönheit. So können Sie beispielsweise aus Elastin, Hyaluron oder Kollagen wählen und die Nahrungsergänzungsmittel als Kapsel, Pulver oder Tablette verarbeiten lassen.
Was unterscheidet Nahrungsergänzungsmittel von diätetischen Lebensmitteln?
Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind zwei verschiedene Produktgruppen und erfüllen unterschiedliche Anforderungen. Sie werden auf verschiedene Weise gekennzeichnet und beworben. Für Berufsgruppen wie Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte ist es daher wichtig, die wesentlichen Abgrenzungskriterien, Einsatzfelder und Grenzen dieser beiden Kategorien zu kennen.
Sind Vitamine als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?
Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, benötigen in der Regel keine Mittel zur Nahrungsergänzung. Sie eignen sich auch nicht als Ersatz für eine gesunde Ernährungsweise mit viel Gemüse und Obst, denn die Einnahme dieser Mittel kann eine unausgewogene, einseitige Nahrungszufuhr keinesfalls ausgleichen. Gemäß der Nahrungsergänzungsverordnung (NemV) muss die Verpackung verpflichtend mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.
Helfen Nahrungsergänzungsmittel gegen Krankheiten wie Krebs oder Arthrose?
Nahrungsergänzungsmittel sind nicht für die Behandlung von Krankheiten bestimmt. Im Allgemeinen dürfen Lebensmittel nicht mit Aussagen beworben werden, die sich auf die Verhütung, die Linderung oder die Beseitigung von Krankheiten beziehen. Da Nahrungsergänzungsmittel dazu gedacht sind, die tägliche Ernährung zum Zweck der Gesunderhaltung zu ergänzen, ist gesundheitsbezogene Werbung gestattet, krankheitsbezogene hingegen nicht. Die besonders im Internet gern praktizierte Produktwerbung mit ärztlichen Gutachten oder Empfehlungen ist unzulässig. Als üblich gelten mittlerweile auf bestimmte Körperfunktionen oder Organe bezogene Werbebotschaften, die auf die Erwähnung von Krankheiten verzichten. Typische Aussagen in der Nahrungsergänzungsmittel-Werbung sind zum Beispiel:
- „Kalzium ist gut für die Knochen“
- „stärkt die Nerven“
- „stärkt das Immunsystem“
- „zur Unterstützung einer gesunden Darmflora“ oder
- „zur Stärkung des Immunsystems“
Ebenfalls erlaubt sind nährwertbezogene Angaben wie: „reich an Vitamin C“ oder Werbeaussagen wie „gesundheitsfördernd“ oder „bekömmlich“, die keine Assoziation zu Krankheiten erzeugen. Die Beschränkung bezüglich dieser Aussagen gilt für die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln. Apotheker und pharmazeutisch-technische Assistenten dürfen ihre Worte bei der Beratung ihrer Kunden nach bestem Wissen und Gewissen frei wählen. Grundsätzlich bezieht sich das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB) auch auf diätetische Lebensmittel. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Bewerbung außerhalb von Fachkreisen nach § 3 Abs. 2 DiätV zugelassener Ausnahmen und der Kennzeichnung gemäß § 21 DiätV erfolgt. Dies begründet sich darin, dass die Furcht vor Krankheiten nicht für kommerzielle Zwecke instrumentalisiert werden darf. Zudem wäre die Gefahr groß, dass Verbraucher auf eine unverantwortliche Selbstmedikation zurückgreifen, anstatt rechtzeitig einen Arzt zu konsultieren.
Die seit Januar 2007 geltende Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt europaweit, dass Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln in Ausnahmefällen gesundheitsbezogene Angaben über ein Erzeugnis machen dürfen, wenn sich diese durch anerkannte wissenschaftliche Studien nachweisen lassen. Entsprechende Werbeaussagen sind jedoch ausschließlich dann gestattet, wenn es einen diesbezüglichen Eintrag in einer Gemeinschaftsliste gibt oder, wenn sie gesondert beantragt und wissenschaftlich nachgewiesen wurden.
Rechtliche Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel
In Deutschland sind in der Lebensmittelproduktion nur Zutaten erlaubt, die ausdrücklich durch eine Rechtsvorschrift für die jeweilige Verwendung zugelassen wurden. Das Gleiche gilt für aus dem Ausland importierte Nahrungsergänzungsmittel. Diese dürfen nur eingeführt werden, wenn sie im Einklang mit den hier geltenden Bestimmungen stehen (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann jedoch auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung oder Allgemeinverfügung erlassen.
Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmittel
Im Einzelfall ist außerdem genau zu prüfen, ob die Inhaltsstoffe der Nahrungsergänzungsmittel den rechtlichen Vorschriften entsprechen. Es unterliegt zum Beispiel europaweit einheitlichen Regelungen, welche Mineralstoff- und Vitaminverbindungen in den Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen. Weitere Bestandteile wie Pflanzen- und Kräuterextrakte, essenzielle Fettsäuren und Aminosäuren regelt die nationale Gesetzgebung. Welche Nähr- oder sonstige Stoffe in welcher Menge eingesetzt werden dürfen, schreibt die NemV vor.
Informationspflicht auf Etiketten von Nahrungsergänzungsmittel
Gemäß NemV muss das Etikett von Nahrungsergänzungsmitteln folgende Informationen enthalten:
- die pro Tag empfohlene Verzehrmenge
- die Namen der enthaltenen Nähr- oder sonstigen Stoffe oder Angaben zu deren Beschaffenheit
- ein Warnhinweis bezüglich des Überschreitens der empfohlenen Tagesdosis
- ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel keinesfalls eine abwechslungsreiche Ernährung ersetzen
- die Warnung, dass diese Mittel nicht in der Reichweite von kleinen Kindern gelagert werden dürfen
Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen für Nahrungsergänzungsmittel wie zum Beispiel die Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Ihr Lohnhersteller Aakamp informiert Sie über alles wichtigen Vorschriften!
Hohe Qualitätsstandards – Verantwortung des Nahrungsmittelherstellers Aakamp
Die Verantwortung dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel keine gesundheitsschädigende Wirkung zeigen und den Verbraucher weder durch ein äußeres Erscheinungsbild noch durch Werbung in die Irre führen, liegt beim Hersteller und demjenigen, der sie in Umlauf bringt. Im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen sie kein behördliches Zulassungsverfahren. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit muss demzufolge nicht vorab nachgewiesen werden. Der Hersteller oder Importeur ist nach § 5 der Nahrungsmittelergänzungsverordnung dazu verpflichtet, das Inverkehrbringen seiner Nahrungsergänzungsmittel beim BVL anzuzeigen. Dieses nimmt keine eigenständige gesundheitliche und rechtliche Bewertung der nahrungsergänzenden Produkte vor, sondern leitet die Anzeigen direkt an die oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde des zuständigen Bundeslandes weiter, welche die Mittel dann anhand eines bestimmten Schlüssels risikoorientiert kontrolliert.
Als verantwortungsvoller und erfahrener Lohnhersteller für Nahrungsergänzungsmittel stellen wir sicher, dass einwandfreie Produkte ihren Weg zu unseren Kunden finden. Von der Eingangskontrolle der Rohwaren über die Dokumentation und der ständigen Qualitätskontrolle in der Produktion bis hin zur Auslieferung sind alle unsere Produktionsbereiche unter neuesten Standards zertifiziert. Moderne Technologien in der Verarbeitung sind wichtiger Bestandteil unserer Qualitätssicherung.